Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 16
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 77
Nach Gewicht
- BGH, 11.07.2017 – 3 StR 90/17Selbstablehnung eines Richters in einer Strafsache: Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des gesetzlichen RichtersZitiert von 10
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 23.24Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als VerdachtsfallZitiert von 15
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 22.24Beobachtung der Jugendorganisation "Junge Alternative" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall; Volksbegriff der AfD und ihrer ParteiorganisationenZitiert von 5
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 21.24Beobachtung der Sammlungsbewegung "Der Flügel" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sowie erwiesen extremistische Bestrebung; Ablehnung eines Richters wegen der Art der Prozessleitung; Besorgnis der Befangenheit wegen vorprozessualen Verhaltens in den sozialen MedienZitiert von 15
- OLG Frankfurt am Main, 21.02.2022 – 2 W 42/21
- LG Potsdam, 26.11.2014 – 22 KLs 14/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 05.12.2025 – 26 WF 121/25
- LSG NRW, 06.09.2024 – L 3 R 619/22
- BGH, 25.01.2024 – 3 StR 192/18Prüfungs- und Bescheidungsumfang bei einer AnhörungsrügeZitiert von 1
77 Entscheidungen zu § 16 GVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.