Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 96 Prüfungsergebnis
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/96#abs-1 (1) Der Bundesrechnungshof teilt das Prüfungsergebnis den zuständigen Dienststellen zur Äußerung innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist mit. Er kann es auch anderen Dienststellen und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages mitteilen, soweit er dies aus besonderen Gründen für erforderlich hält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/96#abs-2 (2) Prüfungsergebnisse von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung teilt der Bundesrechnungshof dem Bundesministerium der Finanzen mit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/96#abs-3 (3) Der Bundesrechnungshof ist zu hören, wenn die Verwaltung Ansprüche des Bundes, die in Prüfungsmitteilungen erörtert worden sind, nicht verfolgen will. Er kann auf die Anhörung verzichten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/96#abs-4 (4) Der Bundesrechnungshof kann Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewähren, wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Gleiches gilt für Berichte, wenn diese abschließend vom Parlament beraten wurden. Zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten Akten nicht gewährt. Satz 3 gilt auch für die entsprechenden Akten bei den geprüften Stellen.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 96 BHO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 07.10.2020 – 15 A 1519/16Zitiert von 1
- BVerwG, 28.10.2021 – 10 C 5/20Informationszugang in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des BundesrechnungshofsZitiert von 10
- VG Köln, 31.01.2019 – 6 K 9164/16Zitiert von 4
- BVerwG, 22.03.2018 – 7 C 30/15 · Auskunft durch den BundesrechnungshofZitiert von 27
- VG Berlin, 06.11.2014 – 2 K 201.13Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 – OVG 12 B 35.14Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.09.2025 – 20 F 12.23Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung bezüglich der Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofs im In-camera-Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 21.24Beobachtung der Sammlungsbewegung "Der Flügel" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sowie erwiesen extremistische Bestrebung; Ablehnung eines Richters wegen der Art der Prozessleitung; Besorgnis der Befangenheit wegen vorprozessualen Verhaltens in den sozialen MedienZitiert von 18
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 22.24Beobachtung der Jugendorganisation "Junge Alternative" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall; Volksbegriff der AfD und ihrer ParteiorganisationenZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 BHO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2013 Ausfertigung
§ 96 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I 2395)
BGBl. 2013 I S. 2395
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.