§ 1068 Elektronische Zustellung
Stand: 06.07.2022
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 1068 ZPO →
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Nach Gewicht
- LAG Köln, 24.09.2008 – 3 Sa 1484/07
- BGH, 13.09.2016 – VI ZB 21/15Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des BeklagtenZitiert von 22
- OLG Frankfurt am Main, 21.02.2023 – 26 Sch 11/22Zitiert von 4
- BPatG, 03.04.2020 – 29 W (pat) 600/17(Markenbeschwerdeverfahren – "PITZTAL Das Dach Tirols. (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" – ein österreichischer Rechtsanwalt kann Inlandsvertreter im Sinne von § 96 Abs. 1 MarkenG sein – kein Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten – zu Zustellungsarten - fehlende Unterscheidungskraft – keine branchenübliche Bezeichnungsgewohnheit – keine Verkehrsdurchsetzung)Zitiert von 2
- OLG Köln, 15.10.2013 – 3 U 209/12Zitiert von 3
- BGH, 06.12.2012 – VII ZR 74/12Anordnung der öffentlichen Zustellung im ErkenntnisverfahrenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 22.04.2024 – 2 WF 4/24
- OLG Köln, 02.03.2023 – 18 U 2/21Genussrechtsbeteiligung: Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Verletzung der Verpflichtung zum Bestandsschutz bei grenzüberschreitender Verschmelzung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- OLG Brandenburg, 13.04.2021 – 12 U 202/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1068 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
An Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 elektronisch zugestellt werden.