§ 1029 Begriffsbestimmung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 134
Nach Gewicht
- LG Krefeld, 31.07.2007 – 5 O 283/06Zitiert von 1
- BGH, 01.03.2007 – III ZB 7/06Zitiert von 4
- BSG, 29.06.2017 – B 3 KR 31/15 RKrankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege - keine Sachurteilsvoraussetzung für Erhebung der allgemeinen (echten) Leistungsklage - ambulanter Pflegedienst - Antragsberechtigung zur Herbeiführung eines Schiedsspruchs - Schiedsordnung - Rechtsqualität - Vergütung der Intermittierenden transurethralen Einmalkatheterisierung - Scheitern der Preisverhandlungen - Nichteinigung - Ausschluss der gerichtlichen Preisfestlegung - rückwirkender Abschluss von VersorgungsverträgenZitiert von 17
- OLG Stuttgart, 28.08.2025 – 21 SchH 1/25
- OLG Frankfurt am Main, 25.02.2019 – 26 SchH 1/18Zitiert von 2
- BGH, 24.07.2014 – III ZB 83/13Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen Zuständigkeitszwischenentscheid: Pflicht des Oberlandesgerichts zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung wegen Unwirksamkeit einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel; Nichtigkeit einer Schiedsklausel in einem notariell beurkundeten Vertrag über den Verkauf von Grundstücken und die Übertragung von GmbH-GeschäftsanteilenZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 02.12.2025 – 19 SchH 22/24
- BayObLG, 25.07.2025 – 101 SchH 48/25 e
- OLG Frankfurt am Main, 22.07.2025 – 32 SchH 3/25Zitiert von 1
134 Entscheidungen zu § 1029 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1029 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1029#abs-1 (1) Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1029#abs-2 (2) Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.