Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 1029 Begriffsbestimmung

Stand: 10.06.2019

Bund134 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1029#abs-1 (1) Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1029#abs-2 (2) Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.

§ 1028 § 1030