Gesetze / Wohngeldgesetz

WoGG

§ 13 Gesamteinkommen

SozialrechtBund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoGG/13?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (§ 17) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoGG/13?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

§ 12 § 14