Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 22 Wiederaufbau
Stand: 25.01.2021
Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt, so kann der Wiederaufbau nicht beschlossen oder verlangt werden.
Wird zitiert von 394 Entscheidungen zu § 22 WEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 29.05.2020 – V ZR 141/19Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der Vorbereitung und Verkündung eines Beschlusses über die Genehmigung einer baulicher VeränderungZitiert von 3
- BGH, 20.12.2024 – V ZR 243/23Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sogenanntem steckengebliebenen BauZitiert von 2
- AG Konstanz, 25.10.2007 – 12 C 10/07
- BGH, 21.12.2000 – V ZB 45/00Wohnungseigentumsrecht: Kein Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer durch Aufhebung der Abgeschlossenheit infolge eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Eigentumswohnungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BGH, 14.12.2012 – V ZR 224/11Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine optische Veränderung bewirkenden baulichen MaßnahmeZitiert von 22
- OLG Schleswig, 03.05.2007 – 2 W 25/07Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 27.02.2026 – V ZR 219/24Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beim steckengebliebenen BauZitiert von 4
- LG München II, 27.02.2025 – 36 S 11557/22 WEG
- LG Düsseldorf, 14.10.2024 – 25 S 9/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 WEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.