Gesetze / Wissenschaftszeitvertragsgesetz
WissZeitVG§ 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten
Stand: 10.06.2019
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.
Wird zitiert von 65 Entscheidungen zu § 6 WissZeitVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 30.06.2021 – 7 AZR 245/20Befristung - wissenschaftliche HilfstätigkeitZitiert von 1
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 – 7 Sa 143/18Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 07.11.2008 – 15 Nc 15/08Kein Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin bei Erschöpfung der Ausbildungskapazität Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- BAG, 23.10.2019 – 7 AZR 7/18Befristung - staatl. anerk. Hochschule - JuniorprofessorZitiert von 7
- VG Schleswig, 15.01.2025 – 19 A 10003/21Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 10.11.2010 – 15 Nc 18/10Erfolgloser Eilantrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Erschöpfung der Ausbildungskapazität Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2025 – 5 SLa 80/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2024 – 7 Sa 203/23Zitiert von 2
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 – 8 Sa 425/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 WissZeitVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.03.2016 Ausfertigung
§ 6 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I 442)
BGBl. 2016 I S. 442
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.