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Artikel 1 · BT-Drs. 18/6489 · S. 9

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 6.
Drucksache 18/6489                                    – 10 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
1. Mit den Ergänzungen in Satz 1 und 2 wird der bei Erlass des WissZeitVG nur in der Gesetzesbegründung
    formulierte Zweck der sachgrundlosen Befristung in den Gesetzestext übernommen. Damit wird klargestellt,
    dass diese Befristungsmöglichkeiten nach ihrer Zwecksetzung ausschließlich der Qualifizierung des wissen-
    schaftlichen und künstlerischen Nachwuchses dienen. Die als „typisierte Qualifizierungsphase“ konzipierte
    sachgrundlose Befristung wird damit nicht zu einer Sachgrundbefristung. Innerhalb des Befristungsrahmens
    ist auch weiterhin für einzelne Befristungen kein spezifischer Sachgrund erforderlich.
    Wie bisher gibt das WissenZeitVG deshalb auch künftig kein formales Qualifizierungsziel vor. So ist nach
    § 2 Absatz 1 Satz 1 auch weiterhin eine befristete Beschäftigung von nicht promoviertem Personal, dessen
    befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung
    erfolgt, möglich, wenn dieses keine Promotion anstrebt (vergleiche BT-Drs. 16/3438, Seite 11). Promovier-
    tes Personal, dessen befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstleri-
    schen Qualifizierung erfolgt, kann sich auch künftig durch Erbringung weiterer wissenschaftlicher Leistun-
    gen und Tätigkeiten in der Lehre für die Übernahme einer Professur qualifizieren (BT-Drs. 16/3438, Seite
    12).
    Im ersten Teil der Qualifizierungsphase wird zwar in hohem Maße eine Promotion angestrebt, doch gilt dies
    nur für die wissenschaftliche und kaum für d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.522 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6489, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.307–45.829 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee7104d12a211d3c….

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