§ 52a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 52a WaffG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 52a WaffG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 14.01.2003 – 1 StR 457/02
- BGH, 24.05.2000 – 3 StR 38/00Zitiert von 2
- BGH, 16.06.1998 – 1 StR 206/98
- BGH, 17.04.1997 – 4 StR 121/97
- VG Magdeburg, 28.02.2013 – 8 A 14/11Zitiert von 11
- VG Aachen, 25.08.2011 – 6 L 8/11Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- VG Freiburg, 29.07.2025 – 15 K 1594/24
- VG Schwerin, 21.04.2023 – 3 B 510/23 SNZitiert von 2
- KG, 30.04.2019 – (4) 161 HEs 22/19 (10 - 11/19), (4) 161 HEs 22/19 (10/19), (4) 161 HEs 22/19 (11/19)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 52a WaffG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.06.2017 Ausfertigung
§ 52a aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I 2133)
BGBl. 2017 I S. 2133
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.