Gesetze / Die Verfassung des Deutschen Reichs

WRV

Art 109

Stand: 10.06.2019

Bund21 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WRV/109#abs-1 (1) u. (2)

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WRV/109#abs-3 (3) ... Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WRV/109#abs-4 (4) bis (6)

Art 136