§ 2 Anwendung dieses Gesetzes
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- BVerwG, 31.08.2011 – 6 B 35/11Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres ProzessrechtZitiert von 1
- BVerwG, 04.08.2017 – 6 B 34/17Heranziehung zu Dienstleistungen; einheitliches Wehrübungsrecht; AuswahlermessenZitiert von 20
- BVerwG, 17.12.2013 – 1 WRB 2/12 und 1 WRB 3/12, 1 WRB 2/12, 1 WRB 3/12Zustellung von Beschlüssen der Wehrdienstgerichte; Regelung der Haar- und Barttracht; Einschätzungsspielraum des Bundesministers der Verteidigung; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Förderung von FrauenZitiert von 9
- OLG Dresden, 09.08.2024 – OAus 174/24
- VG Magdeburg, 15.12.2020 – 8 A 118/20Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 10.01.2018 – 18 LP 5/15Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 27.10.2014 – 5 K 2339/14 Kg
- VG Düsseldorf, 20.06.2014 – 24 K 5492/12Zitiert von 2
- OVG NRW, 25.01.2000 – 8 A 1292/96.AKeine politische Verfolgung von Kurden in der Türkei; inländische Fluchtalternative in der Westtürkei KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 91
10 Entscheidungen zu § 2 WPflG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 WPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/2#abs-1 (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/2#abs-2 (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/2#abs-3 (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/2#abs-4 (4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Satz 1 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall.