§ 1 Allgemeine Wehrpflicht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 18.05.2004 – 17 K 3187/02
- VG Saarland Saarlouis, 20.09.2010 – 2 L 702/10
- BVerfG, 20.02.2002 – 2 BvL 5/99Unzulässigkeit der Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht und der Strafbarkeit der Dienstflucht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 12.09.1966 – 1 StR 621/66
- BVerfG, 27.03.2002 – 2 BvL 2/02Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 03.09.2009 – 11 K 1756/09
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 29.04.2024 – 8 L 608/24
- BVerwG, 27.04.2021 – 1 C 50/20Anforderungen an eine Ausnahme von dem Regelausschlussgrund des § 36a Abs. 3 Nr. 1 AufenthGZitiert von 3
- BVerwG, 27.04.2021 – 1 C 45/20Zu den Anforderungen an eine Ausnahme von dem Regelausschlussgrund des § 36a Abs. 3 Nr. 1 AufenthGZitiert von 34
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 WPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/1#abs-1 (1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/1#abs-2 (2) Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/1#abs-3 (3) Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt