Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 86
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/86#abs-1 (1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/86#abs-2 (2) Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluß, der zu begründen ist, abgelehnt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/86#abs-3 (3) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/86#abs-4 (4) Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. Hierzu kann sie der Vorsitzende unter Fristsetzung auffordern. Die Schriftsätze sind den Beteiligten von Amts wegen zu übermitteln.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/86#abs-5 (5) Den Schriftsätzen sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente, auf die Bezug genommen wird, in Abschrift ganz oder im Auszug beizufügen. Sind die Urkunden dem Gegner bereits bekannt oder sehr umfangreich, so genügt die genaue Bezeichnung mit dem Anerbieten, Einsicht bei Gericht zu gewähren.
Wird zitiert von 10.340 Entscheidungen zu § 86 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 14.10.2004 – 6 B 6.04Zitiert von 37
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1725Zitiert von 11
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1726Zitiert von 10
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1719Zitiert von 10
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1720Zitiert von 10
- BVerwG, 14.10.2004 – 6 B 7.04Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.09.2026 – 10 A 550/25Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Eintragung eines Wirtschaftshofs in die Denkmalliste Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 23.09.2026 – 6 B 710/26Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; fehlende Glaubhaftmachung der gesundheitlichen Eignung bei Asthma bronchiale Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 22.09.2026 – 10 A 773/25Erlaubnis zum Abbruch eines Baudenkmals; Anforderungen an den Nachweis der Unverkäuflichkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 86 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
05.07.2017 Ausfertigung
§ 86 geändert durch Artikel 21 1. 1. 2026 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I 2208)
BGBl. 2017 I S. 2208
-
10.10.2013 Ausfertigung
§ 86 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I 3786)
BGBl. 2013 I S. 3786
-
22.03.2005 Ausfertigung
§ 86 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I 837)
BGBl. 2005 I S. 837
-
13.07.2001 Ausfertigung
§ 86 eingefügt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Juli 2001 (BGBl. I 1542)
BGBl. 2001 I S. 1542
-
17.12.1993 Ausfertigung
§ 86 geändert und eingefügt und neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I 2123)
BGBl. 1993 I S. 2123
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.