Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 45 Fristen der Anfechtungsklage
Stand: 25.01.2021
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.