Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
Stand: 25.01.2021
Wird zitiert von 184
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG München, 15.06.2020 – 34 Wx 144/20Zitiert von 1
- BGH, 26.02.2021 – V ZR 33/20(Übergang des Stimmrechts und der Anfechtungsbefugnis auf den Wohnungseigentumserwerber: Werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem der teilenden Eigentümer bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag)Zitiert von 13
- BGH, 21.12.2000 – V ZB 45/00Zitiert von 17
- BGH, 07.03.2024 – V ZB 46/23Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen innerhalb einer Doppelstockgarage bzw. auf ParkpalettensystemZitiert von 1
- OLG Hamm, 05.01.2016 – 15 W 398/15
- OLG Köln, 10.01.1994 – 2 WX 51/93
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.04.2026 – V ZR 125/25Auslegung einer Reallast über die Verpflichtung zur Zahlung eines sog. Grundpreises für ein HeizwerkZitiert von 1
- BGH, 20.02.2026 – V ZR 34/25Sondereigentumsfähigkeit von Räumen mit gemeinschaftlichen Anlagen und EinrichtungenZitiert von 1
- VG Hamburg, 27.01.2026 – 12 E 9435/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 WEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/3#abs-1 (1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude (Sondereigentum) eingeräumt wird. Stellplätze gelten als Räume im Sinne des Satzes 1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/3#abs-2 (2) Das Sondereigentum kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/3#abs-3 (3) Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind und Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind.