Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz

WEG

§ 2 Arten der Begründung

Stand: 25.01.2021

MietrechtBund2 Fassungen22 Entscheidungen

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

§ 1 § 3