Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
Stand: 25.01.2021
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 01.10.2004 – V ZR 210/03Zitiert von 5
- OLG Düsseldorf, 07.06.2019 – 3 Wx 153/18
- BGH, 14.06.2007 – V ZB 18/07Zitiert von 6
- BGH, 07.03.2002 – V ZB 24/01Zitiert von 11
- KG, 25.10.2011 – 1 W 479 - 480/11, 1 W 479/11, 1 W 480/11
- BGH, 15.06.2023 – V ZB 5/22Dingliches Vorkaufsrecht an einem Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung des dinglich Vorkaufsberechtigten bei der realen Teilung des Grundstücks, der Aufhebung des Sondereigentums und der Änderung einer Vereinbarung der WohnungseigentümerZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 10.07.2025 – 5 W 27/25
- OLG Karlsruhe, 16.12.2022 – 14 U 49/21Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 07.10.2022 – 3 W 52/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 WEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/6#abs-1 (1) Das Sondereigentum kann ohne den Miteigentumsanteil, zu dem es gehört, nicht veräußert oder belastet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/6#abs-2 (2) Rechte an dem Miteigentumsanteil erstrecken sich auf das zu ihm gehörende Sondereigentum.