Gesetze / Wehrbeschwerdeordnung
WBO§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 35
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 07.11.2006 – 9 K 2114/04
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 – 9 S 762/03Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 – 9 S 656/03Zitiert von 2
- BVerwG, 18.12.2012 – 1 WB 68/11Zitiert von 1
- BVerwG, 18.12.2012 – 1 WB 64/11Anfechtung einer Einzelnote in einem Stabsoffizierlehrgang; Rechtsweg; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; selbstständige dienstliche Maßnahme; Gebot der ChancengleichheitZitiert von 3
- BVerwG, 26.04.2011 – 2 WDB 2/11Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit für weitere Beschwerde; Zuständigkeit des Truppendienstgerichts und des BundesverwaltungsgerichtsZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 26.02.2026 – 1 WB 40.25
- BVerwG, 28.08.2025 – 1 WB 31.24Zulässiger Untätigkeitsantrag; Begutachtungsanordnung aufgrund Krankenschreibungen und Verwendungseinschränkungen
- BVerwG, 30.01.2025 – 1 WB 46/24Nichtbearbeitung von Beschwerden; Anspruch auf VerbescheidungZitiert von 2
35 Entscheidungen zu § 22 WBO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 WBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr über weitere Beschwerden gilt § 21 Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 entsprechend.