Gesetze / Wehrbeschwerdeordnung
WBO§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Stand: 10.06.2019
Für die Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr über weitere Beschwerden gilt § 21 Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 entsprechend.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu § 22 WBO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 07.11.2006 – 9 K 2114/04
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 – 9 S 762/03Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 – 9 S 656/03Zitiert von 2
- BVerwG, 17.01.2006 – 1 WB 3.05Zitiert von 16
- BVerwG, 18.12.2012 – 1 WB 64.11Zitiert von 4
- BVerwG, 18.12.2012 – 1 WB 68.11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 27.08.2026 – 1 WB 33.26Unzulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen angeblicher Gefahrstoffbelastung am Dienstplatz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 26.02.2026 – 1 WB 40.25
- BVerwG, 28.08.2025 – 1 WB 31.24Zulässiger Untätigkeitsantrag; Begutachtungsanordnung aufgrund Krankenschreibungen und Verwendungseinschränkungen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 WBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.07.2012 Ausfertigung
§ 22 neu gefasst durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I 1583)
BGBl. 2012 I S. 1583
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.