Gesetze / Wehrbeschwerdeordnung
WBO§ 13 Inhalt des Beschwerdebescheides
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/13#abs-1 (1) Soweit die Beschwerde sich als begründet erweist, ist ihr stattzugeben und für Abhilfe zu sorgen. Dabei sind unzulässige oder unsachgemäße Befehle oder Maßnahmen aufzuheben oder abzuändern. Ist ein Befehl bereits ausgeführt oder sonst erledigt, ist auszusprechen, dass er nicht hätte ergehen dürfen. Dies gilt entsprechend auch für sonstige Maßnahmen und Unterlassungen, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat. Zu Unrecht unterbliebene Maßnahmen sind, soweit noch möglich, nachzuholen, zu Unrecht abgelehnte Gesuche oder Anträge zu genehmigen. Bei einer Beschwerde nach § 1 Absatz 2 ist in der Sache selbst zu entscheiden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/13#abs-2 (2) Ergibt sich, dass ein Dienstvergehen vorliegt, ist nach der Wehrdisziplinarordnung zu verfahren. Dem Beschwerdeführer ist mitzuteilen, ob gegen den Betroffenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt oder von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/13#abs-3 (3) Soweit die Beschwerde nicht begründet ist, ist sie zurückzuweisen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/13#abs-4 (4) Soweit der Beschwerde stattgegeben wird, ist auch über die Erstattung der notwendigen Aufwendungen sowie über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zu entscheiden.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu § 13 WBO →
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Nach Gewicht
- BVerwG, 13.07.2015 – 1 WB 64/14Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; DienstzeugnisZitiert von 3
- BVerwG, 18.12.2019 – 1 WB 2/19Abhilfeentscheidung ohne BeschwerdebescheidZitiert von 7
- BVerwG, 13.07.2023 – 1 WRB 2/22Vertrauensperson; Teilnahme an einer schriftlichen ErfolgskontrolleZitiert von 2
- BVerwG, 23.02.2010 – 1 WB 63/09Abhilfe bei begründeter Beschwerde; Prüfungspflicht; kein Anspruch auf disziplinares Tätigwerden gegen DritteZitiert von 8
- BVerwG, 26.02.2018 – 1 WNB 5/17Sachentscheidungsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Beifügen der Beschwerdebescheide; Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung; Anfechtbarkeit von KostenentscheidungZitiert von 10
- BVerwG, 20.09.2011 – 1 WB 48/10Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der FeldwebelZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 26.02.2026 – 1 WB 50.25Zitiert von 1
- BVerwG, 26.02.2026 – 1 WB 40.25
- BVerwG, 25.09.2025 – 1 WB 15.25Konkurrentenstreit A 15; zwingende Voraussetzung im Anforderungsprofil; Verständnis einer Formulierung "oberhalb der Verbandsebene"
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 WBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.