Gesetze / Wehrbeschwerdeordnung
WBO§ 14 Umfang der Untersuchung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Köln, 16.10.2023 – 6 K 6144/22
- VG Potsdam, 30.03.2017 – VG 6 K 1176/15
- VG Arnsberg, 17.10.2000 – 3 L 1436/00
- BVerwG, 30.01.2025 – 1 WB 46/24Nichtbearbeitung von Beschwerden; Anspruch auf VerbescheidungZitiert von 2
- BVerwG, 26.10.2023 – 1 WRB 1/22Mobbingvorwürfe; Beschwerdewillen; dienstliche MaßnahmeZitiert von 7
- BVerwG, 13.07.2015 – 1 WB 64/14Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; DienstzeugnisZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Bayreuth, 17.04.2024 – B 8 K 21.240Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 29.08.2023 – 18 K 3660/21Zitiert von 1
- VG Meiningen, 12.09.2014 – 1 K 82/14 Me
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 WBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Untersuchung der Beschwerde ist stets darauf zu erstrecken, ob mangelnde Dienstaufsicht oder sonstige Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen.