Gesetze / Wehrbeschwerdeordnung
WBO§ 1 Beschwerderecht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 94
Nach Gewicht
- BVerwG, 30.08.2018 – 1 WB 15/18Zulassung zur Laufbahn der Offiziere; Beschwerde als Reservist; FortsetzungsfeststellungsantragZitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 09.12.2014 – 1 K 518/13Zitiert von 1
- BVerwG, 02.09.2020 – 1 WB 42/19
- BVerwG, 30.07.2020 – 1 WB 28/19Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018Zitiert von 3
- BVerwG, 02.09.2020 – 1 WB 29/19
- BVerwG, 02.09.2020 – 1 WB 49/19
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 11.05.2026 – 5 K 2533/24Unzulässigkeit der Anfechtung von Konkurrentenbeförderungen bei der Bundeswehr mangels Rechtsschutzbedürfnisses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Köln, 23.03.2026 – 23 L 345/26
- BVerwG, 25.09.2025 – 1 WB 15.24Sicherheitsrisiko aufgrund von Befehlsmissachtung im AuslandseinsatzZitiert von 2
94 Entscheidungen zu § 1 WBO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 WBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/1#abs-1 (1) Der Soldat kann sich beschweren, wenn er glaubt, von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt zu sein. Das Beschwerderecht der Vertrauensperson regelt das Soldatenbeteiligungsgesetz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/1#abs-2 (2) Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/1#abs-3 (3) Nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses steht dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zu, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/1#abs-4 (4) Gemeinschaftliche Beschwerden sind unzulässig. Insoweit wird das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes eingeschränkt.