Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 85
Stand: 10.06.2019
Der Vorsitzende verfügt die Zustellung der Klage an den Beklagten. Zugleich mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich zu äußern; § 81 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Hierfür kann eine Frist gesetzt werden.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 85 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 25.02.2000 – 14 A 4921/99Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 28.10.2021 – 31 K 5575/19.O
- BVerwG, 16.01.2008 – 1 WB 33.07Zitiert von 7
- OVG NRW, 06.04.2022 – 13 A 1753/21.AZitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 28.11.2017 – 4 PA 268/17Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2015 – 8 S 2322/12Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.08.2026 – 2 B 7.26Wirksame Erhebung einer Disziplinarklage durch elektronische Übermittlung über das Anwaltspostfach eines Prozessbevollmächtigten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 21.03.2025 – 24 ZB 25.194Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 23.11.2022 – 13 ME 276/22Zitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 85 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.