Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 60
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/60#abs-1 (1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/60#abs-2 (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung, des Antrags auf Zulassung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Beschwerde beträgt die Frist einen Monat. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/60#abs-3 (3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist ist der Antrag unzulässig, außer wenn der Antrag vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/60#abs-4 (4) Über den Wiedereinsetzungsantrag entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/60#abs-5 (5) Die Wiedereinsetzung ist unanfechtbar.
Wird zitiert von 2.898 Entscheidungen zu § 60 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 21.12.2021 – 9 B 19/21Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer unrichtigen FaxnummerZitiert von 12
- VG Köln, 15.05.2009 – 27 K 2080/07
- OVG Niedersachsen, 30.09.2019 – 9 LB 59/17Zitiert von 4
- VG Saarland Saarlouis, 28.02.2013 – 6 K 913/11Zitiert von 1
- VG Freiburg, 17.06.2021 – 4 K 751/20
- BVerwG, 23.02.2021 – 2 C 11/19Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen DisziplinarverfahrenZitiert von 32
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.09.2026 – 7 A 2446/24Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist mangels Notierung einer Vorfrist Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.09.2026 – 10 B 1020/26Erfolgloses Beschwerdeverfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei verspätetem Wiedereinsetzungsantrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 01.09.2026 – 9 A 2971/21Reichweite der gerichtlichen Hinweispflicht bei anwaltlicher Vertretung; Subsidiarität der Feststellungsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.08.2004 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I 2198)
BGBl. 2004 I S. 2198
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.