Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 84
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/84#abs-1 (1) Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Die Vorschriften über Urteile gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/84#abs-2 (2) Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/84#abs-3 (3) Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil; wird rechtzeitig mündliche Verhandlung beantragt, gilt er als nicht ergangen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/84#abs-4 (4) Wird mündliche Verhandlung beantragt, kann das Gericht in dem Urteil von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Gerichtsbescheides folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.
Wird zitiert von 1.957 Entscheidungen zu § 84 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Meiningen, 26.01.2023 – 8 S 334/22 Me
- VG Hamburg, 09.11.2017 – 1 KO 8346/17Zitiert von 12
- OVG NRW, 13.08.2026 – 1 A 1111/26.AAsylprozess: Statthaftigkeit des Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Cottbus, 13.12.2018 – 1 KE 44/18Zitiert von 1
- VG Minden, 12.03.2026 – 15 K 2239/25.A
- VGH Bayern, 11.05.2021 – 10 ZB 20.2326Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 02.09.2026 – 13 A 230/23Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend einen Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 28.08.2026 – 22 K 1670/25.AErfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzstatus Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 26.08.2026 – 1 C 27.25Kein Anspruch auf Aufhebung der Nebenbestimmung "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" bei Verweigerung der Abgabe einer sog. "Freiwilligkeitserklärung"
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 84 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.