Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 56
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 371
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2025 – 12 S 1953/24
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 – 6 S 1870/15Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten bei fehlendem Vermerk des Zustellungsdatums auf dem Umschlag KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BVerwG, 19.09.2022 – 9 B 2/22Beweiswirkung eines elektronischen EmpfangsbekenntnissesZitiert von 35
- VG Neustadt an der Weinstraße, 10.07.2018 – 3 K 1019/14.NW, 3 K 1019/14.NW (PKH)
- OVG NRW, 22.03.2018 – 6 A 1891/16Zitiert von 1
- BVerwG, 22.01.2013 – 4 B 4/13Fristbeginn für die Erhebung einer AnhörungsrügeZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.08.2026 – 1 B 843/26Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die behördliche Vertretungsregelung bei der Nutzung des beBPo KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 24.04.2026 – 1 A 1123/26.A
- VG Düsseldorf, 27.03.2026 – 41 K 18/26.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/56#abs-1 (1) Anordnungen und Entscheidungen, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird, sowie Terminbestimmungen und Ladungen sind zuzustellen, bei Verkündung jedoch nur, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/56#abs-2 (2) Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/56#abs-3 (3) Wer nicht im Inland wohnt, hat auf Verlangen einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen.