Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 56
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/56#abs-1 (1) Anordnungen und Entscheidungen, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird, sowie Terminbestimmungen und Ladungen sind zuzustellen, bei Verkündung jedoch nur, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/56#abs-2 (2) Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/56#abs-3 (3) Wer nicht im Inland wohnt, hat auf Verlangen einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen.
Wird zitiert von 415 Entscheidungen zu § 56 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2025 – 12 S 1953/24
- BVerwG, 06.08.2026 – 5 C 6.24Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung einer elektronischen Entscheidung an Körperschaft des öffentlichen Rechts nur durch elektronisches Empfangsbekenntnis möglich
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 – 6 S 1870/15Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten bei fehlendem Vermerk des Zustellungsdatums auf dem Umschlag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BVerwG, 19.09.2022 – 9 B 2/22Beweiswirkung eines elektronischen EmpfangsbekenntnissesZitiert von 37
- VG Neustadt an der Weinstraße, 10.07.2018 – 3 K 1019/14.NW, 3 K 1019/14.NW (PKH)
- OVG NRW, 22.03.2018 – 6 A 1891/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.09.2026 – AnwZ (Brfg) 22/26Anwaltsgerichtliches Verfahren: Unbegründetheit der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 09.09.2026 – 1 B 401/26Beihilferechtlicher Eilrechtsschutz auf Voranerkennung der Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 14.08.2026 – 1 B 843/26Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die behördliche Vertretungsregelung bei der Nutzung des beBPo Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
25.06.2001 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 2 Abs. 18 des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I 1206)
BGBl. 2001 I S. 1206
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.