Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 71 Anhörung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 64
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Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 10.09.2024 – 12 KS 34/22Zitiert von 4
- OVG Hamburg, 08.07.2024 – 1 Bf 154/23Zitiert von 12
- OVG Hamburg, 03.07.2024 – 1 Bf 247/22Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 03.07.2024 – 1 Bf 32/23Zitiert von 7
- OVG Hamburg, 03.07.2024 – 1 Bf 68/23Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 03.07.2024 – 1 Bf 108/23Rechtswidrigkeit des Widerrufs einer Corona-Soforthilfe bei Berücksichtigung erst im Klageverfahren vorgelegter Nachweise KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG München, 07.01.2026 – M 23 K 24.33867
- VG Göttingen, 14.10.2025 – 3 B 768/25Zitiert von 3
- BVerwG, 11.09.2025 – 7 C 10.24Windenergieanlagen in der Umgebung eines VogelschutzgebietsZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 71 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlaß des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids gehört werden.