Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 72
Stand: 10.06.2019
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.
Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGOStand: 10.06.2019
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.