Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 40
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/40#abs-1 (1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/40#abs-2 (2) Für vermögensrechtliche Ansprüche aus Aufopferung für das gemeine Wohl und aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die nicht auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben; dies gilt nicht für Streitigkeiten über das Bestehen und die Höhe eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des Artikels 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die besonderen Vorschriften des Beamtenrechts sowie über den Rechtsweg bei Ausgleich von Vermögensnachteilen wegen Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte bleiben unberührt.
Wird zitiert von 3.039 Entscheidungen zu § 40 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.03.2025 – 6 C 6/23Rechtsweg für Rechtsschutz gegen sogenannten schlichten ParlamentsbeschlussZitiert von 8
- BVerwG, 10.04.2025 – 2 C 16.24Ausschluss des Verwaltungsrechtswegs bei Streit um die Ausstattung des Büros eines früheren Bundeskanzlers mit Haushaltsmitteln des BundesZitiert von 4
- BVerwG, 06.02.2025 – 11 B 4/24Erstattung notwendiger Rechtsanwaltskosten im BesitzeinweisungsverfahrenZitiert von 1
- BVerwG, 19.10.2022 – 1 B 65/22Rechtsweg für Durchsuchungsanordnungen nach § 58 Abs. 6 AufenthGZitiert von 29
- BVerwG, 06.02.2025 – 11 B 5/24
- BVerwG, 06.02.2025 – 11 B 6/24Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 08.09.2026 – 3 AV 2.26Gerichtsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt; Bindungswirkung der Verweisung des Verwaltungsgerichts an das Amtsgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 18.08.2026 – 29 K 9861/24Rechtsweg für den Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG; bürgerliche Rechtsstreitigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 14.08.2026 – 5 E 524/26Zuweisung von Amtshaftungsansprüchen auf Erstattung von Abschleppkosten an die ordentliche Gerichtsbarkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.