Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 17b
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/17b#abs-1 (1) Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akten bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht anhängig. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/17b#abs-2 (2) Wird ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen, so werden die Kosten im Verfahren vor dem angegangenen Gericht als Teil der Kosten behandelt, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde. Dem Kläger sind die entstandenen Mehrkosten auch dann aufzuerlegen, wenn er in der Hauptsache obsiegt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/17b#abs-3 (3) Absatz 2 Satz 2 gilt nicht in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Wird zitiert von 917 Entscheidungen zu § 17b GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.12.2019 – 7 C 12/18Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung beim sachlich unzuständigen GerichtZitiert von 8
- BGH, 18.09.2024 – XII ZR 116/23Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in einer Familienstreitsache; Verfahrensrechtsanwendung bei einer rechtsfehlerhaften, aber bindenden Verweisung an das erstinstanzliche GerichtZitiert von 5
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 – 1 O 71/19Zitiert von 4
- OLG Hamburg, 25.06.2014 – 2 VAs 9/14Zitiert von 7
- BGH, 16.10.2020 – 1 ARs 3/20Rechtsweg und Zuständigkeiten: Rechtsschutz gegen Eingriffsmaßnahmen von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft im Strafverfahren; Wirkungen einer Verweisung durch ein VerwaltungsgerichtZitiert von 18
- FG Sachsen-Anhalt, 28.02.2023 – 5 K 577/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 08.09.2026 – 6 A 3.26Vereinsrecht: Keine erstinstanzliche Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO für Streit über Zuordnung beschlagnahmter Gegenstände Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 01.09.2026 – 9 A 2971/21Reichweite der gerichtlichen Hinweispflicht bei anwaltlicher Vertretung; Subsidiarität der Feststellungsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 18.08.2026 – 29 K 9861/24Rechtsweg für den Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG; bürgerliche Rechtsstreitigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17b GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.