Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 38
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 10.08.2001 – RiZ (R) 5/00
- BVerfG, 26.02.2003 – 2 BvR 1946/01Verfassungsbeschwerde: Nichtannahme mangels Rechtsschutzinteresses nach Aufhebung der angegriffenen dienstlichen Beurteilung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.02.2016 – RiSt (R) 1/15Disziplinarverfahren gegen Richter: Einleitung des Verfahrens durch unzuständige Stelle; Tätigwerden des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz gegen einen Arbeitsrichter
- VG Weimar, 13.08.2020 – 1 E 1655/19
- BVerfG, 23.06.2015 – 2 BvR 161/15Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Beziehungen eines Bewerbers zu Bediensteten nachgeordneter Behörden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst - hier: Verletzung von Art 33 Abs 2 GG - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 56
- BVerwG, 29.01.2014 – 7 C 13/13Befangenheit; Selbstentscheidung; Beschlussfähigkeit des GerichtsZitiert von 38
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 10.04.2025 – 12 B 89/24Zitiert von 1
- VG Würzburg, 18.12.2024 – W 4 S 24.1822Zitiert von 1
- VG Ansbach, 15.11.2024 – AN 1 S 24.2363Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/38#abs-1 (1) Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/38#abs-2 (2) Übergeordnete Dienstaufsichtsbehörde für das Verwaltungsgericht ist der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.