Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 34
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BVerwG, 22.09.2022 – 5 B 33/21Unbilligkeit des Entschädigungsbetrages für immaterielle Nachteile nach § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG; gesetzlicher Richter; UrteilsgründeZitiert von 49
- VG München, 20.02.2025 – M 11 K 22.5551Zitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 – 2 K 98/12Zitiert von 6
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2012 – 2 K 99/12Zitiert von 5
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 – OVG 10 A 11.08Zitiert von 18
- LG Düsseldorf, 05.04.2011 – DG - 4/2009
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§§ 19 bis 33 gelten für die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht entsprechend, wenn die Landesgesetzgebung bestimmt hat, daß bei diesem Gericht ehrenamtliche Richter mitwirken.