Gesetze / Versorgungsausgleichsgesetz
VersAusglG§ 17 Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 103
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 26.05.2020 – 1 BvL 5/18 · Versorgungsausgleich - Externe TeilungZitiert von 61
- OLG Hamm, 17.10.2018 – 10 UF 178/17Zitiert von 1
- BGH, 24.03.2021 – XII ZB 230/16Versorgungsausgleich: Externe Teilung rückstellungsfinanzierter Versorgungsanrechte; Gegenüberstellung der in der externen Zielversorgung zu erlangenden Versorgungsleistung mit der bei einer fiktiven internen Teilung im System der Quellversorgung zu erwartenden Versorgungsleistung; Heranziehung der gesetzlichen Rentenversicherung; Mitteilungspflicht des die externe Teilung verlangenden Versorgungsträgers über die Versorgung im Falle einer fiktiven internen Teilung; Vergleich auf der Basis von Rentenwerten oder BarwertenZitiert von 5
- BGH, 09.03.2016 – XII ZB 540/14Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen Direktzusage im Rahmen der externen TeilungZitiert von 14
- BGH, 18.05.2016 – XII ZB 649/14Versorgungsausgleich: Einhaltung des Grenzwerts für die externe Teilung bei mehreren betrieblichen VersorgungsanwartschaftenZitiert von 5
- OLG Hamm, 23.02.2026 – 13 UF 134/25
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 24.03.2026 – 13 UF 149/25
- VG Karlsruhe, 24.02.2026 – 12 K 606/25
- OLG Düsseldorf, 08.01.2026 – 5 UF 164/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 VersAusglG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse auszugleichen, so darf im Fall des § 14 Abs. 2 Nr. 2 der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit höchstens die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach den §§ 159 und 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erreichen.