Gesetze / Versorgungsausgleichsgesetz
VersAusglG§ 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 152
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Nach Gewicht
- BGH, 01.02.2012 – XII ZB 172/11Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem Ausgleichswert; Gesamtbetrachtung aller Bausteine bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Kosten der Kontenverwaltung als Bestandteil der Teilungskosten und Angemessenheitsprüfung bei der zulässigen KostenpauschalierungZitiert von 36
- BGH, 04.04.2012 – XII ZB 310/11Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem Versorgungsträger entstehenden TeilungskostenZitiert von 10
- OLG Köln, 12.05.2011 – 25 UF 175/10
- OLG Frankfurt am Main, 02.03.2022 – 1 UF 207/21
- OLG Stuttgart, 08.12.2011 – 18 UF 114/11
- OLG Frankfurt am Main, 19.08.2011 – 7 UF 13/11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 25.04.2025 – 7 UF 127/24Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 25.03.2025 – 20 UF 6/25
- OLG Karlsruhe, 03.03.2025 – 20 UF 66/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 VersAusglG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Versorgungsträger kann die bei der internen Teilung entstehenden Kosten jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind.