Gesetze / Versorgungsausgleichsgesetz
VersAusglG§ 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 22
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 16.11.2017 – 27 U 108/16
- BGH, 19.08.2015 – XII ZB 443/14Versorgungsausgleich: Teilhabe an der Wertentwicklung bei interner Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Direktzusage; Rechnungszins bei Ermittlung der Ausgleichsrente; Teilhabe des Ausgleichsberechtigten an der Entwicklung des Anrechts nach den biometrischen Rechnungsgrundlagen des Ausgleichspflichtigen; Behandlung einer unklaren oder mehrdeutigen Regelung der TeilungsordnungZitiert von 19
- LAG Düsseldorf, 14.01.2026 – 12 SLa 490/25
- OLG Frankfurt am Main, 08.08.2014 – 4 UF 205/10
- OLG Köln, 10.06.2024 – II-14 UF 20/24
- OLG Frankfurt am Main, 18.12.2018 – 2 UF 126/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- ArbG Solingen, 12.08.2025 – 3 Ca 155/25Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 03.03.2025 – 20 UF 66/24Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 17.12.2024 – 20 UF 47/24Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 VersAusglG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.