Gesetze / Versorgungsausgleichsgesetz
VersAusglG§ 46 Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Stand: 10.06.2019
Für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag sind die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes über Rückkaufswerte anzuwenden. Stornokosten sind nicht abzuziehen.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 46 VersAusglG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 29.02.2012 – XII ZB 609/10Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung; Rückwirkung eines nachehezeitlichen Wertverlusts auf den EhezeitanteilZitiert von 24
- BGH, 17.02.2016 – XII ZB 447/13Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen Überschussanteilen bei kapitalgedeckten Versorgungen; Behandlung kapitalgedeckter Anrechte bei Bezug einer Altersrente bereits vor Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung; Behandlung der UnterstützungskassenversorgungZitiert von 17
- BGH, 17.09.2014 – XII ZB 537/12Versorgungsausgleich: Interne Teilungsfähigkeit fondsgebundener Anteile der betrieblichen Altersversorgung; offene Beschlussformel bei PensionsfondsZitiert von 5
- BGH, 17.09.2014 – XII ZB 354/12Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen Pensionsfonds
- BGH, 17.09.2014 – XII ZB 178/12Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen PensionsfondsZitiert von 8
- OLG Nürnberg, 28.04.2025 – 11 UF 56/25
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 21.11.2023 – 6 UF 222/22Zitiert von 1
- BGH, 16.12.2020 – XII ZR 28/20Versorgungsausgleich: Interne Teilung von gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Anrechten; deklaratorische Bedeutung einer Maßgabenanordnung des FamiliengerichtsZitiert von 11
- OLG Brandenburg, 26.11.2020 – 13 UF 106/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 VersAusglG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.