Gesetze / Vermögensanlagengesetz
VermAnlG§ 26a Sofortiger Vollzug
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 17.08.2021
Keine aufschiebende Wirkung haben
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 26a VermAnlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Frankfurt am Main, 13.06.2016 – 7 L 1268/16.FZitiert von 1
- VG Frankfurt am Main, 10.03.2016 – 7 L 113/16.FZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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09.07.2021 Ausfertigung
§ 26a neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I 2570)
BGBl. 2021 I S. 2570
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03.07.2015 Ausfertigung
§ 26a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I 1114)
BGBl. I S. 1114
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