Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 4 Versicherungsschein auf den Inhaber
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/4#abs-1 (1) Auf einen als Urkunde auf den Inhaber ausgestellten Versicherungsschein ist § 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/4#abs-2 (2) Ist im Vertrag bestimmt, dass der Versicherer nur gegen Rückgabe eines als Urkunde ausgestellten Versicherungsscheins zu leisten hat, genügt, wenn der Versicherungsnehmer erklärt, zur Rückgabe außerstande zu sein, das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis, dass die Schuld erloschen sei. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Versicherungsschein der Kraftloserklärung unterliegt.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 4 VVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.03.2000 – IV ZR 23/99AGB-Kontrolle: Wirksamkeit der Inhaberklausel in Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen; kein Verstoß gegen das Transparenzgebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OLG Köln, 28.04.2023 – 20 U 261/21Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 02.11.2018 – 11 U 127/17
- OLG Celle, 06.04.2017 – 8 U 166/16Zitiert von 5
- OLG Brandenburg, 28.08.2012 – 11 U 120/11Zitiert von 2
- OLG Koblenz, 29.02.2008 – 10 U 229/07
Zuletzt entschieden
- OLG Saarbrücken, 06.03.2025 – 5 W 32/24
- OLG Saarbrücken, 10.04.2024 – 5 U 73/23Zitiert von 1
- OLG Saarbrücken, 24.05.2023 – 5 U 61/22Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.07.2009 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2355)
BGBl. 2009 I S. 2355
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.