Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 808 Namenspapiere mit Inhaberklausel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/808#abs-1 (1) Wird eine Urkunde, in welcher der Gläubiger benannt ist, mit der Bestimmung ausgegeben, dass die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann, so wird der Schuldner durch die Leistung an den Inhaber der Urkunde befreit. Der Inhaber ist nicht berechtigt, die Leistung zu verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/808#abs-2 (2) Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet, so kann sie, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. Die in § 802 für die Verjährung gegebenen Vorschriften finden Anwendung.
Wird zitiert von 138 Entscheidungen zu § 808 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.03.2000 – IV ZR 23/99AGB-Kontrolle: Wirksamkeit der Inhaberklausel in Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen; kein Verstoß gegen das Transparenzgebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OLG Karlsruhe, 02.06.2017 – 12 U 161/16Zitiert von 1
- BSG, 05.02.2009 – B 13 R 87/08 RRücküberweisung überzahlter Rente: Barabhebung unter Vorlage des Sparbuchs als anderweitige Verfügung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OLG Hamm, 19.06.2017 – 20 U 39/17Zitiert von 4
- OLG Stuttgart, 07.08.2008 – 7 U 17/08Zitiert von 1
- BGH, 10.03.2010 – IV ZR 207/08Legitimationswirkung des Versicherungsscheins: Befreiende Leistung an den Inhaber des Versicherungsscheins einer Lebensversicherung trotz unwirksamer Abtretung der Versicherungsansprüche infolge insolvenzbedingter Verfügungsbeschränkung des VersicherungsnehmersZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- OLG München, 23.06.2026 – 34 Wx 134/26 eKraftloserklärung eines Sparbuchs: Örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Ort der kontoführenden Filiale Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Karlsruhe, 24.09.2025 – 13 O 78/24 KfH
- OLG Saarbrücken, 06.03.2025 – 5 W 32/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 808 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.