Gesetze / Urheberrechtsgesetz

UrhG

§ 44b Text und Data Mining

Stand: 07.06.2021

Gewerblicher RechtsschutzBund4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/44b#abs-1 (1) Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/44b#abs-2 (2) Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/44b#abs-3 (3) Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.

§ 44a § 45