§ 44b Text und Data Mining
Stand: 07.06.2021
Wird zitiert von 4
- OLG Hamburg, 10.12.2025 – 5 U 104/24Zitiert von 1
- LG Hamburg, 27.09.2024 – 310 O 227/23Zitiert von 2
- LG München II, 11.11.2025 – 42 O 14139/24
- OLG Köln, 23.05.2025 – 15 UKl 2/25
4 Entscheidungen zu § 44b UrhG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/44b#abs-1 (1) Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/44b#abs-2 (2) Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/44b#abs-3 (3) Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.