Gesetze / Urheberrechtsgesetz

UrhG

§ 28 Vererbung des Urheberrechts

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund38 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/28#abs-1 (1) Das Urheberrecht ist vererblich.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/28#abs-2 (2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

§ 27 § 29