§ 28 Vererbung des Urheberrechts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/28#abs-1 (1) Das Urheberrecht ist vererblich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/28#abs-2 (2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 28 UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 07.04.2022 – I ZR 222/20Urheberrechtsschutz: Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung bei Erträgen aus einer nicht in den Schutzbereich des Verwertungsrechts eingreifenden Nutzung; Kriterium des "Verblassens" bei der Abgrenzung der freien Benutzung von der unfreien Bearbeitung - Porsche 911Zitiert von 44
- LG Düsseldorf, 15.11.2013 – 12 O 483/10 U.
- BGH, 05.11.2015 – I ZR 76/11Urheberrechtsverletzung: Inverkehrbringen von Vervielfältigungsstücken eines Werkes in einem bestimmten Mitgliedstaat; Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers des Urhebers neben dem Inhaber der Nutzungsrechte - Wagenfeld-Leuchte IIZitiert von 5
- BGH, 31.05.2012 – I ZR 73/10Vergütungsanpassung bei Urheberrechtsvertrag: Inhaltskontrolle für formularmäßige Vergütungsabreden - Honorarbedingungen Freie JournalistenZitiert von 17
- BGH, 03.03.2005 – I ZR 133/02Zitiert von 2
- BGH, 19.07.2012 – I ZR 70/10Beendigung des Hauptlizenzvertrages: Rückfall des urheberrechtlichen Nutzungsrechts an den Lizenzgeber; Erlöschen der Unterlizenz als Folge des Erlöschens der Hauptlizenz; Bereicherungsanspruch des Hauptlizenzgebers gegen den Hauptlizenznehmer - M2TradeZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG Hamburg, 05.09.2024 – 5 U 51/23
- LG Köln, 01.08.2024 – 14 O 59/22Zitiert von 2
- BFH, 18.10.2023 – XI R 15/20(Steuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG))
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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23.06.1995 Ausfertigung
§ 28 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1995 (BGBl. I 842)
BGBl. 1995 I S. 842
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.