§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/27#abs-1 (1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch kann nicht verzichtet werden. Er kann im voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/27#abs-2 (2) Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die Originale oder Vervielfältigungsstücke durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Bücherei, Sammlung von Bild- oder Tonträgern oder anderer Originale oder Vervielfältigungsstücke) verliehen werden. Verleihen im Sinne von Satz 1 ist die zeitlich begrenzte, weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung; § 17 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/27#abs-3 (3) Die Vergütungsansprüche nach den Absätzen 1 und 2 können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 27 UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG München II, 04.10.2021 – 42 O 13841/19Zitiert von 1
- BVerfG, 07.07.1971 – 1 BvR 764/66Vermietung von Vervielfältigungsstücken eines urheberrechtlich geschützten Werkes ("Bibliotheksgroschen")Zitiert von 1
- KG, 07.05.2010 – 5 U 116/07
- OLG München, 27.07.2023 – 29 U 7919/21
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 198/13Verteilungsplan einer Verwertungsgesellschaft: Pauschaler Anteil des Verlegers an der Verteilungssumme – VerlegeranteilZitiert von 20
- BGH, 25.02.1999 – I ZR 118/96Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 25.02.2022 – 14 O 252/19Zitiert von 1
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 152/15Urheberrechtsschutz: Pflicht eines Importeurs von externen DVD-Brennern zur Zahlung einer Gerätevergütung; Bemessung der VergütungshöheZitiert von 4
- KG, 14.11.2016 – 24 U 96/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.06.1995 Ausfertigung
§ 27 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1995 (BGBl. I 842)
BGBl. 1995 I S. 842
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10.11.1972 Ausfertigung
§ 27 neu gefasst durch Artikel 1 (eingefügter § 135a iVm Artikel 2) des Gesetzes vom 10. November 1972 (BGBl. I 2081)
BGBl. 1972 I S. 2081
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.