§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG München II, 04.10.2021 – 42 O 13841/19Zitiert von 1
- BVerfG, 07.07.1971 – 1 BvR 764/66Vermietung von Vervielfältigungsstücken eines urheberrechtlich geschützten Werkes ("Bibliotheksgroschen")Zitiert von 1
- KG, 07.05.2010 – 5 U 116/07
- OLG München, 27.07.2023 – 29 U 7919/21
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 198/13Verteilungsplan einer Verwertungsgesellschaft: Pauschaler Anteil des Verlegers an der Verteilungssumme – VerlegeranteilZitiert von 18
- BGH, 25.02.1999 – I ZR 118/96Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 25.02.2022 – 14 O 252/19Zitiert von 1
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 152/15Urheberrechtsschutz: Pflicht eines Importeurs von externen DVD-Brennern zur Zahlung einer Gerätevergütung; Bemessung der VergütungshöheZitiert von 4
- KG, 14.11.2016 – 24 U 96/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/27#abs-1 (1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch kann nicht verzichtet werden. Er kann im voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/27#abs-2 (2) Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die Originale oder Vervielfältigungsstücke durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Bücherei, Sammlung von Bild- oder Tonträgern oder anderer Originale oder Vervielfältigungsstücke) verliehen werden. Verleihen im Sinne von Satz 1 ist die zeitlich begrenzte, weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung; § 17 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/27#abs-3 (3) Die Vergütungsansprüche nach den Absätzen 1 und 2 können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.