§ 143 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
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Nach Gewicht
- BGH, 26.02.2014 – I ZR 49/13Urheberrechtsschutz: Folgen der Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für in den USA erstveröffentlichte Werke in einem EU-Mitgliedsstaat - TarzanZitiert von 3
- BVerfG, 08.07.1971 – 1 BvR 766/66Überleitung der bisherigen Bearbeiter-Urheberrechte in Leistungsschutzrechte durch § 135 UrhGZitiert von 16
- BGH, 20.02.2025 – I ZR 17/24Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von SandalenmodellenZitiert von 1
- BGH, 20.02.2025 – I ZR 16/24Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Sandalenmodellen - BirkenstocksandaleZitiert von 6
- BGH, 20.02.2025 – I ZR 18/24Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Sandalenmodellen
- BGH, 09.11.2023 – I ZR 203/22Umfang des Urheberrechtsschutzes betreffend ein Tischgestell; Urheberpersönlichkeitsrechte gegen Entstellung und Anerkennung der Urheberschaft - E2Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OLG Hamburg, 05.09.2024 – 5 U 51/23
- BGH, 07.04.2022 – I ZR 222/20Urheberrechtsschutz: Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung bei Erträgen aus einer nicht in den Schutzbereich des Verwertungsrechts eingreifenden Nutzung; Kriterium des "Verblassens" bei der Abgrenzung der freien Benutzung von der unfreien Bearbeitung - Porsche 911Zitiert von 39
- LG Hamburg, 11.01.2018 – 310 O 111/17Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 143 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/143#abs-1 (1) Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/143#abs-2 (2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.