Gesetze / Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
UmwRG§ 5 Missbräuchliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
Stand: 06.10.2026
Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 1 Absatz 3 erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich ist. Die erstmalige Geltendmachung einer Einwendung im Rechtsbehelfsverfahren ist insbesondere missbräuchlich, wenn
Wird zitiert von 124 Entscheidungen zu § 5 UmwRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 12.06.2012 – 8 D 38/08.AKAufhebung des Vorbescheids für ein Kohlekraftwerk wegen fehlenden Bebauungsplans und Mängeln der FFH-Prüfung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
- BVerwG, 27.06.2013 – 4 B 37/12Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Stichtagsregelung des § 5 Abs. 1 UmwRG; Aufhebung einer Genehmigungsentscheidung ohne UmweltverträglichkeitsprüfungZitiert von 95
- BVerwG, 27.06.2013 – 4 B 38/12Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 – 10 S 1914/22Zitiert von 12
- EuGH, 21.05.2015 – C-137/14Zitiert von 1
- BVerwG, 14.09.2010 – 7 B 15/10Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Einwendungsausschluss für Vereinigung im Verfahren über Rechtsbehelf
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2026 – OVG 7 A 24/25
- OVG Niedersachsen, 21.11.2025 – 1 ME 92/25
- OVG Niedersachsen, 24.01.2025 – 7 LA 1/24Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 UmwRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2549)
BGBl. 2018 I S. 2549
BGBl. 2018 I S. 2549 Gesetzgebungsmaterialien
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29.05.2017 Ausfertigung
§ 5 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I 1298)
BGBl. I S. 1298
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.