Gesetze / Unterlassungsklagengesetz
UKlaG§ 3 Anspruchsberechtigte Stellen
Stand: 14.10.2023
Wird zitiert von 593
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 26.05.2023 – 2-24 O 156/21
- BGH, 25.09.2002 – VIII ZR 253/99Unterlassungsklage eines Wirtschaftsverbandes: Klagebefugnis ohne direktes Wettbewerbsverhältnis sowie Inhaltskontrolle von Vergütungsklauseln in Tankstellenverträgen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 28.05.2020 – I ZR 186/17(Vorabentscheidungsersuchen: Klagemöglichkeit von Mitbewerbern oder berechtigten Verbänden vor Zivilgerichten wegen Verstoßes gegen Verordnung (EU) 2016/679 ohne konkrete Verletzung der Rechte Betroffener oder ohne Beauftragung durch Betroffene - App-Zentrum)Zitiert von 6
- BGH, 14.12.2017 – I ZR 184/15Kontrolle unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen: Beseitigungsanspruch einer Verbraucherzentrale als qualifizierter Einrichtung; Erlöschen des Anspruchs bei Wegfall des Störungszustands; Anspruch auf Ersatz der für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen - KlauselersetzungZitiert von 37
- OLG Köln, 17.04.2012 – 9 U 207/11Zitiert von 1
- OLG Köln, 15.08.2017 – 9 U 12/17Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.07.2026 – XI ZR 83/25Bausparvertrag: Zulässigkeit von AGB-Klauseln über ein Jahresentgelt in Bausparverträgen zur Altersvorsorge KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BGH, 13.05.2026 – IV ZR 27/25
- OLG Hamm, 12.05.2026 – 4 UKl 3/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 UKlaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UKlaG/3#abs-1 (1) Die in den §§ 1 bis 2a bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung, auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:
Für Ansprüche nach § 2a wird unwiderleglich vermutet, dass ein nach § 7 Absatz 3 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes benannter qualifizierter Wirtschaftsverband die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 erfüllt. Stellen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können die Ansprüche nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UKlaG/3#abs-2 (2) Qualifizierte Verbraucherverbände und qualifizierte Wirtschaftsverbände nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 können die Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht. Die Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a können nur an Stellen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 abgetreten werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UKlaG/3#abs-3 (3) Die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bezeichneten Stellen können die folgenden Ansprüche nicht geltend machen: