Gesetze / Therapieunterbringungsgesetz
ThUG§ 3 Gerichtliches Verfahren
Stand: 10.06.2019
Für das gerichtliche Verfahren gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils und die Vorschriften über das Verfahren in Unterbringungssachen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 3 ThUG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Freiburg, 29.03.2011 – 7 O 1/11; 7 O 2/11
- BVerfG, 11.07.2013 – 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12Zur Verfassungsmäßigkeit des TherapieunterbringungsgesetzZitiert von 160
- BGH, 12.07.2012 – V ZB 106/12Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung einstweilig UntergebrachteZitiert von 5
- OLG Hamm, 22.12.2011 – I-23 W 3/11
- LG Saarbrücken, 27.02.2013 – 5 O 59/11 Th
- LG Freiburg, 22.01.2013 – 7 O 1/12 TH
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ThUG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.