§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2.037
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 17.04.2014 – 28 Ca 1564/14
- LAG Baden-Württemberg, 22.12.2004 – 17 Sa 43/04
- LAG Hessen, 02.06.2017 – 10 Sa 907/16Baugewerbe - Sozialkassenbeitrag - Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Anwendbarkeit des SokaSiG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 96
- LAG Düsseldorf, 06.03.2018 – 14 Sa 849/17
- LAG Düsseldorf, 28.02.2017 – 14 Sa 852/16Zitiert von 2
- LAG Düsseldorf, 17.03.2017 – 6 Sa 982/16Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- ArbG Krefeld, 13.05.2026 – 3 Ca 2205/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 – OVG 4 B 37/24
- BAG, 25.02.2026 – 5 AZR 22/25Anspruch auf Umwandlung einer tarifvertraglichen Jahresleistungsprämie in Gutschrift auf einem Jahresarbeitszeitkonto - TarifauslegungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 TVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/1#abs-1 (1) Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/1#abs-2 (2) Tarifverträge bedürfen der Schriftform.