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Artikel 1 · BT-Drs. 17/7376 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantations-

Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantations-
gesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Angaben in der Inhaltsübersicht sind Fol-
geänderungen zu den Änderungen der Vorschriften im Ge-
setz.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung der Begriffsbestimmung „Organ“ setzt den
Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie 2010/53/EU um. Sie
dient der Klarstellung, dass Organe aus differenzierten,
abtrennbaren Teilen des menschlichen Körpers bestehen.
Sie dient weiterhin der Klarstellung, dass Organteile und
einzelne Gewebe eines Organs als Organ anzusehen sind,
wenn die Anforderungen an Struktur und Blutgefäßver-
sorgung wie beim ganzen Organ, z. B. bei der Splittleber-
spende, weiterhin bestehen. Die gesetzliche Legaldefinition
entspricht nicht vollständig dem medizinischen Verständnis
zum Organbegriff.
Zu Buchstabe b
Die Begriffsbestimmungen zu schwerwiegenden Zwischen-
fällen und schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen
werden an dieser Stelle gestrichen. Die Umsetzung der
Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheits-
standards für zur Transplantation bestimmte menschliche
Organe und der Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung von
Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Be-
schaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung
und Verteilung von menschlichen Geweben erfordert für
Organe sowie für Gewebe differenzierte Begriffsbestim-
mungen für schwerwiegende Zwischenfälle und schwerwie-
gende unerwünschte Reaktionen. Die Begriffsbestimmun-
gen beider Richtlinien weichen vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen Sachlagen voneinander ab. Daher sollen
die Begriffsbestimmungen im sachlichen Zusammenhang
mit den materiellen Regelungen festgelegt werden. Für den
Bereich der Organe werden die Begriffsbestimmungen im
sachlichen Zusammenhang mit den Regelungen zur Mel-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 58.923 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/7376, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.626–114.549 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 0b67f63ca7aa639b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP