§ 53 Seelsorge
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/53#abs-1 (1) Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/53#abs-2 (2) Der Gefangene darf grundlegende religiöse Schriften besitzen. Sie dürfen ihm nur bei grobem Mißbrauch entzogen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/53#abs-3 (3) Dem Gefangenen sind Gegenstände des religiösen Gebrauchs in angemessenem Umfang zu belassen.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 53 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 25.03.2024 – 1 Vollz 526/23Zitiert von 2
- OLG Hamm, 25.02.2016 – 1 Vollz (Ws) 28/16Zitiert von 3
- KG, 14.09.2017 – 5 Ws 180/17 VollzStrafvollzug: Ausstattung des Haftraums mit einem künstlichen Weihnachtsbaum und einer Lichterkette; Eigenschaft als Gegenstand des religiösen Gebrauchs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 27.06.2017 – 1 Vollz(Ws) 190/17
- KG, 18.12.2014 – 2 Ws 376/14 Vollz
- BGH, 02.06.2026 – 2 StR 516/24Rechtsbeugung durch Richterin: Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung bei unbewusster Missachtung des gesetzlichen Richterausschlusses wegen Verwandtschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Wuppertal, 29.09.2022 – 31 StVK 78/22
- LG Aachen, 16.08.2021 – 33a StVK 480/21
- OLG Zweibrücken, 06.10.2020 – 1 Ws 191 + 291/19 (Vollz)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 53 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 53 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.