§ 32 Ferngespräche und Telegramme
Stand: 10.06.2019
Dem Gefangenen kann gestattet werden, Ferngespräche zu führen oder Telegramme aufzugeben. Im übrigen gelten für Ferngespräche die Vorschriften über den Besuch und für Telegramme die Vorschriften über den Schriftwechsel entsprechend. Ist die Überwachung der fernmündlichen Unterhaltung erforderlich, ist die beabsichtigte Überwachung dem Gesprächspartner des Gefangenen unmittelbar nach Herstellung der Verbindung durch die Vollzugsbehörde oder den Gefangenen mitzuteilen. Der Gefangene ist rechtzeitig vor Beginn der fernmündlichen Unterhaltung über die beabsichtigte Überwachung und die Mitteilungspflicht nach Satz 3 zu unterrichten.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 32 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.02.2012 – 2 BvR 309/10Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sperrung der Telefonnummern von Behörden und Gerichten in einer JVA - Versagung von Rechtsschutz verletzt betroffenen Häftling in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 GGZitiert von 13
- BVerfG, 07.11.2008 – 2 BvR 1870/07Zitiert von 5
- OLG Naumburg, 22.04.2016 – 1 Ws (RB) 123/15Zitiert von 4
- LG Stendal, 08.07.2015 – 509 StVK 91/15
- LG Stendal, 30.12.2014 – 509 StVK 179/13Zitiert von 4
- OLG Hamm, 21.10.2008 – 1 Vollz (Ws) 635/08
Zuletzt entschieden
- OLG Hamburg, 07.12.2023 – 5 Ws 97/23 Vollz
- LG Aachen, 03.11.2020 – 33a StVK 831/20
- OLG Hamm, 28.04.2017 – 1 Vollz (Ws) 127/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 32 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.