§ 3 Gestaltung des Vollzuges
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/3#abs-1 (1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/3#abs-2 (2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/3#abs-3 (3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.
Wird zitiert von 57 Entscheidungen zu § 3 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 01.07.1998 – 2 BvR 441/90Umfang der Arbeitspflicht im Strafvollzug, Bemessung des Arbeitsentgelts und sozialversicherungsrechtliche Stellung der GefangenenZitiert von 35
- LG Stendal, 30.12.2014 – 509 StVK 179/13Zitiert von 4
- BGH, 16.07.2004 – IXa ZB 287/03Zitiert von 11
- OLG Hamm, 14.08.2014 – 1 Vollz (Ws) 365/14Zitiert von 2
- BVerfG, 08.11.2017 – 2 BvR 2221/16Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener - hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten PreisenZitiert von 7
- BVerfG, 08.11.2006 – 2 BvR 578/02Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe: Vereinbarkeit von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verb. mit § 57 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 StGB mit dem GrundgesetzZitiert von 52
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 24.03.2025 – 1 Vollz 494/24
- BSG, 17.12.2024 – B 11 AL 10/23 RArbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - Strafgefangener - zusammenhängender Arbeits- bzw Ausbildungsabschnitt - Berücksichtigung von arbeitsfreien TagenZitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 – 12 S 4089/20Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.